(von Peter Kraus)

Am 6.3.2023, fand im Rathaus eine Sitzung des Stiftungsrats der Stiftung zum Hlg. Geist mit Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für Langenargen statt.

Hier nun einige Erläuterungen zu den wichtigsten Tagesordnungspunkten

TOP 3 Grundsatzbeschluss zum Umgang mit stiftungseigenen Grundstücken

Ziel dieses Grundsatzbeschlusses ist es, die Stiftung in die Lage zu versetzen, bisher ungenutzte eigene Grundstücksflächen, die für eine bauliche Nutzung infrage kommen, verpachten zu können (über einen Pacht – oder einen Erbbaupachtvertrag). Nach wie vor soll die Stiftung, von besonderen Fällen abgesehen, keine Grundstücke verkaufen. Auf diesem Wege kann die Stiftung nachhaltig eigene Einkünfte generieren, aber gleichzeitig auch die eigene Substanz langfristig sichern – dazu schafft dieser Grundsatzbeschluss (der übrigens einstimmig erfolgte) nun die rechtliche Basis. Aktuell ist diese Entscheidung insbesondere im Hinblick auf die im letzten Jahr erstellte Wohnraum- und Flächendearfsanalyse von großer Bedeutung, aber auch hinsichtlich der zunehmend steigenden Ausgleichsbeträge, die die Gemeinde für den jährlichen Abmangel des Pflegeheims übernehmen muss.

TOP 4 Standort des neuen Pflegeheims

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass das Pflegeheim im Hospitalgebäude nicht langfristig wirtschaftlich betrieben werden kann, also letztlich dort ausziehen muss. Somit müssen potentielle Flächen auf ihre Eignung für den Bau und Betrieb eines neuen Pflegeheims (incl. weiterer Dienste wie z.B. Tagespflege und ambulante Pflege) hin untersucht werden, um danach entsprechende konkrete Planungen aufsetzen zu können. Gleichzeitig ist es erforderlich, für die zukünftige Nutzung des Hospitalgebäudes (welches selbstverständlich im Besitz der Stiftung bleiben wird) nach dem Auszug des Pflegeheims, mögliche Szenarien zu erarbeiten. Diese Sachverhalte beinhalten erhebliche gegenseitige Abhängigkeiten, die Thematik ist äußerst komplex und von großer Bedeutung für die Gemeinde, nicht zuletzt auch in finanzieller Hinsicht. In der Vergangenheit gab es dazu bereits viele Diskussionen und Vorüberlegungen – diese wurden nun großteils in die Beschlussvorlage eingebunden, um damit Gemeinde und Stiftung zu befähigen, zu konkretem Handeln mit anschließender Umsetzung zu gelangen. Es ist fast überflüssig zu erwähnen, dass in diesem Umfeld zum heutigen Zeitpunkt keine seriösen Schätzungen zu Kosten und Terminen genannt werden können. Alle Punkte dieses TOPs wurden nach sehr intensiven Diskussionen weitgehend einstimmig beschlossen.

TOP 5 bis 7

Hierbei ging es um den Jahresabschluss 2021 der Stiftung, um den Wirtschaftsplan 2023 sowie um die Aufnahme von Pflegessatzverhandlungen. In den Details ersichtlich sind die erheblichen jährlichen Zuschussbeträge der Gemeinde zum Betrieb des Pflegeheims, um letztlich der Stiftung ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu sichern.

TOP 8 Einstellung von Essen auf Rädern

Aufgrund von organisatorischen Gründen musste der Dienst „Essen auf Rädern“ zum 06.11.2022 eingestellt werden, was von allen Fraktionen sehr bedauert wurde. Interessierten Kunden wurde ein Angebot der Malterser Hilfsdienst GmbH unterbreitet.

TOP 9 Änderungen der Stiftungssatzung

Hierbei ging es um rechtlich notwendige Anpassungen des Rechnungswesens an geltende Vorschriften.